Antrag der CDU-Fraktion

28.09.2022

auf Übertragung der sozialen Betreuung der Einwohner der Gemeinde Sylt und freiwilliger Leistungen an das Amt Landschaft Sylt

Aufgrund der nach wie vor Prekären Haushaltslage der Gemeinde Sylt, ist es weiterhin nicht möglich freiwillige Leistungen  auszuzahlen. Dazu zählen z.B. Weihnachtsfeiern für Senioren, Jubiläumsgeschenke etc. auch die Förderung der Gemeinschaft und des Vereinswesens ist derzeit nicht möglich. Durch den Antrag und die Beschlussvorlage wird diese Aufgabe an das Amt Landschaft Sylt übertragen welches am 11. August 2022 seinen Haushalt 2022 verabschiedet hat. Somit können die im Antrag genannten Zuwendungen an die entsprechenden
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sylt sowie Auszahlungen an die entsprechenden
Organisationen aus dem Haushalt 2022 vorgenommen werden.

 

 

 

 

Beratung und Beschlussfassung zu einem Übertragungsbeschluss an das Amt Landschaft Sylt für die
soziale Betreuung der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sylt sowie zur Zahlung
freiwilliger Leistungen an entsprechende Einrichtungen

Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Sylt überträgt dem Amt Landschaft Sylt die Aufgabe der sozialen Betreuung der
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sylt, wobei der Katalog der Maßnahmen bewusst
nicht abschließend definiert wird. Im Wesentlichen geht es um persönliche Zuwendungen an
ältere Mitbürger/innen anläßlich von Jubiläen, Geburtstagen oder ähnlichen Anlässen wie auch
die Durchführung von Seniorenfahrten oder anderen Zusammenkünften sowie Ausgaben für die
Förderung der Gemeinschaft und des Vereinswesens im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde.
Des Weiteren überträgt die Gemeinde Sylt dem Amt Landschaft Sylt die Aufgabe, freiwillige
Leistungen bereits eingereichter Anträge gemeinnütziger Organisationen auszuzahlen, wobei der
Umfang der Organisationen bewusst nicht abschließend definiert wird. Im Wesentlichen geht es
um Zuwendungen an Organisationen, wie z.B. AWO, BBZ, FiM, DRK, Lebenshilfe, etc..

Begründung:
Auf der 12. Sitzung des Amtsausschusses am 11. August 2022 wurde der Haushalt 2022 des Amtes
Landschaft Sylt einstimmig beschlossen und verabschiedet. Somit besteht für das Amt die
Möglichkeit, die im Beschlussvorschlag erwähnten Zuwendungen an die entsprechenden
Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Sylt sowie Auszahlungen an die entsprechenden
Organisationen aus dem Haushalt 2022 vorzunehmen.

 

Hier der Antrag zum Nachlesen: 

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