Die derzeitige Verwaltungsstruktur auf der Insel Sylt hat ihren Bestand seit der Fusion im Jahr 2010. Eine Zusammenarbeit der Inselgemeinden auf Augenhöhe ist nicht gegeben, diese Gegebenheit wirkt sich negativ auf die Zusammenarbeit der Gemeinde Sylt mit den Amtsgemeinden aus und wird von den Bürgern zu Recht immer wieder moniert. Auf einer Insel wirken sich Entscheidungen der Verwaltung bzw. Selbstverwaltung stärker wechselseitig aus als in anderen Regionen auf dem Festland. Daher ist die jetzige Verwaltungsstruktur auf Sylt mit einer hauptamtlichen Gemeinde, die die Geschäfte der anderen Inselgemeinden führt, in vielen Entwicklungsprozessen der Insel hinderlich.
Auf Sylt gibt es derzeit kein Gremium, in dem insular über Verwaltungsfragen und insulare Zusammenarbeit gesprochen und Beschlussfassungen aller Gemeinden vorbereitet werden können.
Wir als CDU sehen hier erhebliche Vorteile, welche auch im Ursprungsantrag niedergeschrieben wurden:
• die insulare Verwaltung würde mit eine Stimme gegenüber Kreis, Land und Bund sprechen und dadurch auch mit einer erhöhten Durchschlagskraft
• Insulare Abstimmungsprozesse werden durch eine neutrale Verwaltung wesentlich vereinfacht und zielführender
• Mit dem Amtsdirektor und dem Amtsausschuss gibt es eine insulare Institution und eine Person, die zusammenführend wirken wird
• Die Person der Amtsvorsteherin oder des Amtsvorstehers hat eine neutrale Funktion gegenüber den Amtsgemeinden und soll bei Angelegenheiten, die alle Gemeinden gemeinsam betreffen, ausgleichend wirken
• Politische Strukturen bleiben erhalten, insulare Abstimmungen wesentlich vereinfacht, da mit dem Amt eine gemeinsame Basis gegeben ist
• der Bürgermeister/in der Gemeinde Sylt kann sich intensiver um die Aufgabenstellung der Gemeinde mit ihren 6 Ortsteilen beschäftigen
• ein Amtsdirektor als Chef der Verwaltung benötigt eine fachliche und sachliche Eignung als Verwaltungschef
• die Person des Amtsdirektors/in wird vom Amtsausschuss gewählt, dies hat den Vorteil, dass die Wahl (Auswahl) nach fachlichen und kompetenten Gründen erfolgt, die fachliche Kompetenz kann vom Amtsausschuss geprüft werden; wenn sich der Amtsausschuss für eine/n Bewerber/in entscheidet, ist dies auch eine wichtige Voraussetzung für die dann kommende Zusammenarbeit
• Neutralität des Verwaltungsspitze gegenüber aller Gemeinden
• bessere insulare Abstimmung bei Förderprogrammen und Umsetzungen von gesetzlichen Vorgaben
• Aufgabenstellung an die Verwaltung sind wesentlich besser abgestimmt und können so auch zielführender umgesetzt werden, wie z.B. Flüchtlingshilfe, Rad-und Verkehrskonzept, Digitalisierung, Bahnproblematik etc.
• die Gemeinde Sylt behält ihren hauptamtlichen Bürgermeister/in
• Der Bürgermeister der hauptamtlichen Gemeinde Sylt unterliegt dann keinem Interessenkonflikt, wenn die politischen Ziele „seiner" Gemeinde konträr zu den Zielen einer anderen Gemeinde stehen
Ein Amtsmodell für sich genommen wird sicherlich kein Problem von alleine lösen, die Chance zukünftig und langfristig auf unserer Insel Aufgabenstellungen und Entwicklungen im Gleichklang der einzelnen Gemeinden zu bringen ist durch eine der Insel angepassten Verwaltungsstruktur aber gegeben.
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https://westerland.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=202010110100064